Hallo Leute,
Neuer Auslauf - mögliche Vogelgrippe-Verordnung einplanen.
wer einen neuen Auslauf plant, sollte die Verordnung vom Jahr 2005 durch den Bundesrat beachten und einplanen.
Nachträgliche Bearbeitungen sind immer schwieriger.
Damaliges Verbot für Freilandhaltung von Geflügel im Jahr 2005 >>
Zitat: Bundesrat im Jahr 2005 hat geschrieben:
Der Bundesrat hat eine Verordnung über vorsorgliche
Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen
Geflügelpest erlassen. Ab nächsten Dienstag, 25. Oktober 2005, darf
Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln,
Enten, Gänse sowie Strausse und andere Laufvögel) nur noch in
geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen
wie Aussenklimabereichen mit einer überstehenden dichten Abdeckung nach
oben sowie vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden. Dieses
Verbot der Freilandhaltung gilt bis 15. Dezember 2005, sowohl für
Nutzgeflügel wie auch für Zier- und Rassegeflügel. Nach dem 15.
Dezember 2005 ist nicht mehr mit grossen Vogelzügen aus Osteuropa zu rechnen.
Gruss Lydia